Die neue Maschinenverordnung (MVO) – Was sich für Unternehmen ändert
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL). Dieser Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung bringt entscheidende Veränderungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von Maschinen mit.
Diese Webseite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Neuerungen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf den verbindlichen Umstieg.
Wichtiges Basiswissen
- Rechtswirkung: Der Übergang von Richtlinie zu Verordnung bedeutet unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzungsfristen.
- Änderungsgründe: Die Änderung erfolgt zur Anpassung an den digitalen Wandel, neue Technologien (IoT, KI) und zur Vereinfachung des Binnenmarktes.
- Anwendungszeitpunkt: Ab dem 20. Januar 2027 ist ausschließlich die neue MVO anzuwenden. Maschinen, die vorher in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter betrieben werden.
- Vorbereitung: Da es keine Übergangsfrist gibt, müssen alle Prozesse (Konstruktion, Dokumentation, Konformitätsbewertung) rechtzeitig angepasst werden.
- Projektlaufzeiten beachten: Bei langen Entwicklungszyklen muss die MVO bereits heute in der Planung berücksichtigt werden.
Neue und geänderte Anforderungen
- Kontinuität: Viele Anforderungen der bisherigen MRL bleiben unverändert.
- Mechanische Änderungen: Spezifische Aktualisierungen bei beweglichen Trenngittern, Not-Aus-Einrichtungen und Schutz vor Stillstandsgefahren.
- Selbständerndes Verhalten: Für Maschinen mit lernenden Systemen oder KI müssen neue Sicherheitskonzepte erarbeitet werden.
- Steuerungen & Security: Cybersecurity wird integraler Bestandteil der Sicherheit von Maschinensteuerungen.
- Digitale Betriebsanleitung: Zulässig, muss jedoch stets verfügbar, zugänglich und unveränderlich sein. Papierform weiterhin möglich.
- Inhalte Betriebsanleitung: Zusätzliche Informationen zur Cybersecurity, zu sich selbst ändernden Funktionen und klarere Installationsanleitungen erforderlich.
Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse
- Anwendungsbereich: Geringfügige Präzisierungen, z.B. bei Aufzügen und mobilen Maschinen.
- Europäische Regelung: Durch die Verordnung entfallen nationale Unterschiede in der Umsetzung.
- Konformitätsbewertungsverfahren: Neue Kategorie "Hochrisikomaschine" mit strengeren Verfahren (Notifizierte Stelle obligatorisch).
- Hochrisikomaschinen: Betrifft Maschinen mit neuen, erheblichen Risiken (z.B. bestimmte KI-gesteuerte Maschinen).
- Betriebsanleitung: Der Zusatz "Original" ist nicht mehr vorgeschrieben.
- Konformitätserklärung: Der "Bevollmächtigte zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen" entfällt. Stattdessen wird der Hersteller oder sein Bevollmächtigter benannt.
So planen Sie den Umstieg proaktiv
- Zielgruppengerechte Information: Vermeiden Sie "Over-Informing". Technische Abteilungen benötigen andere Details als das Management.
- Chance nutzen: Der Umstieg ist eine Gelegenheit, ineffiziente Prozesse in Konstruktion und Dokumentation zu optimieren.
- Kostenfallen vermeiden: Häufige Ursachen für unnötige Kosten sind späte Änderungen, unklare Verantwortlichkeiten, doppelte Dokumentation, mangelnde Normkenntnis und unzureichende Schulung.
- Ängste nehmen: Kommunizieren Sie klar, dass bewährte Prozesse größtenteils weiter gelten und Unterstützung (Schulungen, Experten) verfügbar ist.
Seminar: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung
In unserem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Zielgruppe
Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung, technische Dokumentation, CE-Koordinatoren, Compliance Manager, Projektleitung, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit.
Organisatorisches
Zeit: 08:30 - ca. 12:00 Uhr
Preis: € 400,- pro Person zzgl. MwSt.
Mengenrabatt ab 3 Teilnehmenden.
Ihr Vorteil
Alle Teilnehmer erhalten auf Wunsch regelmäßige Updates zu Interpretationspapieren, Leitfäden und Normen bis zum Anwendungsstart der MVO.
Verfügbare Termine (Online WEB-Seminar)
| Datum | Anmeldefrist |
|---|---|
| Freitag, 30. Januar 2026 | bis 23. Januar 2026 |
| Freitag, 13. Februar 2026 | bis 6. Februar 2026 |
| Donnerstag, 26. Februar 2026 | bis 19. Februar 2026 |
| Freitag, 13. März 2026 | bis 6. März 2026 |
| Mittwoch, 25. März 2026 | bis 18. März 2026 |
Stimmen von Teilnehmenden
"Eine lohnenswerte Veranstaltung, bei der in übersichtlicher Form die wesentlichen Änderungen der Maschinenverordnung dargestellt werden."
"Fachkompetenter Referent, der einen gut zusammengefassten Überblick über die Neuerungen der MVO im Vergleich zu 'alten' Inhalten der MRL vermittelt hat."
Weitere Informationen und Anmeldung:
www.ibf-solutions.com/seminare/seminar-umstieg-auf-die-neue-maschinenverordnung